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  Krankenversicherung für Studenten   /   Altersgrenze   /   Einkommensgrenze   /   Beitragssätze  /   Tipp

Studentische Krankenversicherung

Bei der Immatrikulation an der Uni müsst ihr nachweisen, dass ein Krankenversicherungsschutz besteht. Für die meisten Studienbeginner ändert sich versicherungstechnisch nichts, da sie nach wie vor über ihre Eltern familienversichert sind.

Wer bereits 25 Jahre alt ist oder nicht über die Eltern abgesichert ist, muss sich selbst versichern. Hierfür wurde die gesetzliche Krankenversicherung für Studenten geschaffen.
  
  © wrw / PIXELIO

Sie umfasst den regulären Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, ist aber wesentlich kostengünstiger. Die Beiträge sind gesetzlich festgelegt und richten sich nicht nach dem Einkommen. Die Versicherung wird über eine reguläre Krankenkasse abgeschlossen und deckt auch die Pflegeversicherung ab.

 Beitragssätze

Bis zum Alter von 25 Jahren und einem Einkommen unter 365€ (oder 400€ bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen) kannst du familienversichert bleiben.

Danach gelten folgende Beitragssätze:







Krankenversicherung für Studierende bis zum vollendeten 30. Lebensjahr oder bis zum 14.Fachsemester

Nach Vollendung des 30. Lebensjahres oder des 14. Fachsemesters endet der Versicherungsschutz zum Studententarif. Für maximal 6 Monate gibt es in der GV noch einen sogenannten „Examenstarif“

Danach ist eine freiwillige Versicherung für Studierende möglich. Die Mindeststufe beträgt


Stand 01.01.2012

 Krankenversicherung 
            monatlich





   € 64,77








   € 94,94



   € 130,38


   Pflegeversicherung     monatlich, mit Kind





   € 11,64








   € 17,06



   € 17,06

    Pflegeversicherung   monatlich, für kinderlose





   € 13,13








   € 19,25



   € 19,25



 Alternativ zur gesetzlichen gibt es die private Krankenversicherung

Willst du als Studierender nicht gesetzlich versichert sein, so kann du dich von der Versicherungspflicht befreien lassen und dich privat versichern. Dies muss in den ersten drei Monaten nach Einschreibung geschehen und gilt für die gesamte Studienzeit und ist unwiderruflich. Erst nach Abschluss des Studiums kannst du in die gesetzliche Krankenkasse zurückwechseln.

Es ist daher wichtig, vor Studienbeginn sorgfältig abzuwägen welche Versicherungsart gewählt wird. Wir empfehlen, sich direkt bei den Krankenkassen zu informieren.


 Unser Tipp

Als Studierender ist es lohnenswert eine gesetzliche Krankenkasse zu wählen, die ein umfangreiches Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten anbietet. Wer Sport im Verein treibt, an Sportwettbewerben teilnimmt, Entspannungs- oder Bewegungskurse belegt, sein Übergewicht reduziert, regelmäßig zum Zahnarzt geht oder empfohlene Reiseschutzimpfungen vornimmt, kann bei vielen Krankenkassen hochwertige Prämien bekommen. Manche Krankenversicherungen bieten in diesem Bereich auch Geldprämien an, die den Jahresbeitrag enorm schrumpfen lassen.






Themen dieser Seite: Krankenversicherung für Studenten / Pflegeversicherung / Altersgrenze / Einkommensgrenze / Beitragssätze / Tipp

  




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