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Studenten und die GEZ


Es besteht auch für Studierende eine Gebührenpflicht für Rundfunkgeräte.

Rundfunkgeräte sind, im klassischen Sinne Radio und Fernseher, seit 2007 auch jedes internetfähige Gerät (wie z.B. Computer oder Smartphone). Dabei spielt es keine Rolle, ob rundfunkrelevante Funktionen wirklich genutzt werden. Die Tatsache reicht, dass es jederzeit möglich wäre.

Jeder muss seine Geräte bei der GEZ (Gebühreneinzugszentrale) anmelden.

  
  © Didi01 / PIXELIO

 In einer WG lebend gilt

Pro Haushalt muss immer eine Person alle Geräte bei der GEZ anmelden und die Gebühren abführen. Die Kosten dafür müsst ihr privat untereinander aufteilen.


 Gebühren



                  Radio
                und/oder
    internetfähiges Gerät    




                 Fernseher
            auch mit Radio
    und internetfähigem Gerät   

    Stand 01.01.2012



   5,76 €/Monat






    17,98 €/Monat




 Bei den Eltern lebend gilt

Haben die Eltern Rundfunkgeräte angemeldet und das eigene Einkommen liegt unter dem Sozialhilferegelsatz (aktuell 299 €, Stand 01.01.2012), muss keine gesonderte Gebühr abgeführt werden.


 Befreiung von der Gebührenpflicht

Befreien lassen können sich Studenten mit eigenem Haushalt, die BAföG oder andere Sozialleistungen beziehen. Die Befreiung geschieht aber nicht automatisch. Es muss bei der GEZ ein Antrag gestellt werden. Der Antrag kann Online ausgefüllt werden und muss dann per Post mit dem aktuellen BAföG – Bescheid eingereicht werden. Der Bescheid muss im Original oder als beglaubigt Kopie beigefügt werden.

Wichtig! Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich. Meldet ihr also erst später an, müsst ihr mit einer Nachzahlung der Gebühren rechnen.

Ob die GEZ eurem Antrag auf Befreiung zustimmt, teilt sie euch schriftlich mit. Gleichzeitig erfahrt ihr auch, wie lange die Befreiung Gültigkeit hat.


 Zahlungsweise

Eine monatliche Zahlung der Rundfunkgebühren ist nicht möglich. Ihr könnt zwischen Vorauszahlung für ein Kalendervierteljahr, Kalenderhalbjahr oder Kalenderjahr wählen.


 Ab 2013

Die Rundfunkgebühr heißt ab dem 1.1.2013 Rundfunkbeitrag und wird dann pro Haushalt und nicht mehr pro Gerät erhoben. Es ist dabei unerheblich, wer mit wem zusammenwohnt - eine Bewohnerin oder ein Bewohner zahlt den Beitrag für alle in der Wohnung.

Teurer wird es für alle, die bislang nur ein Radio oder einen Computer angemeldet hatten aber keinen Ferseher bereithielten. Ab 2013 zahlen sie wie alle anderen monatlich 17,98 Euro.






Themen dieser Seite: GEZ / Rundfunkgebühren / Befreiung / Zahlungsweise / Neuerung ab 2013

  




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